Planfeststellungsverfahren

Wozu dient das Planfeststellungsverfahren?

  • Das Planfeststellungsverfahren ist ein gesetzlich geregeltes Verwaltungsverfahren für die Zulassung größerer Infrastrukturprojekte.
  • Im Falle der Erneuerung der Eisenbahnüberführung Süderelbe ist die DB InfraGO AG Antragstellerin, die zuständige Genehmigungsbehörde ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA).
  • Am Ende des Verfahrens steht der Planfeststellungsbeschluss („Baugenehmigung“).
Baugenehmigung
Klärung von Betroffenheiten und Konflikten
Voraussetzungen für Entschädigungen

Ablauf Planfeststellungsverfahren insgesamt

Zeitliche Abläufe

Beteiligungsmöglichkeiten für Betroffene im Verfahren

Ablauf Anhörungsverfahren

Veröffentlichung der Antragsunterlagen im Internet auf dem Antrags- und Beteiligungsportal des Bundes.

Betroffene können die Unterlagen einsehen und Einwendungen/Stellungnahmen abgeben.*

Das EBA übermittelt die eingegangenen Einwendungen/Stellungnahmen an die DB.

Die DB erwidert die Einwendungen und Stellungnahmen und übermittelt die Erwiderung an das EBA.

Falls notwendig Erörterungstermin zur Klärung noch offener Fragen.

 

Was muss ich als betroffene/r Private/r tun, um mich beteiligen zu können?

  • Schaffung der technischen Voraussetzungen für die Abgabe einer Einwendung: BundID-Mail-Adresse
  • BundID = Möglichkeit für Online-Behördengänge
  • Registrierung z. B. über die Online-Funktion des Personalausweises www.id.bund.de
  • Nach Veröffentlichung der Antragsunterlagen auf dem Beteiligungsportal: Einloggen mit der BundID-Mail-Adresse