Süderelbbrücken
Das Projekt
Das heutige Bauwerk aus den 1970er Jahren erstreckt sich über eine Länge von fast 350 Metern. Zunehmender Güterverkehr im Seehafenhinterland machte eine weitere Brückenkonstruktion erforderlich. Der Ausbau erfolgte in den 1990er Jahren an der Westseite der Bestandsbrücken.
Insgesamt queren auf den heute vier Brücken ca. 1.000 Züge täglich die Elbe. Neben dem Fern- und Regionalverkehr nutzen auch der Güterverkehr und die S-Bahn diese Querungsmöglichkeit.
Das in den 1970er Jahren errichtete Bauwerk erreicht leider bereits heute das Ende seiner Lebensdauer: Die damals gewählte Bauform kann den heutigen und zukünftigen Belastungen aus dem Eisenbahnverkehr nicht mehr gerecht wird und ein Neubau ist erforderlich.
Der Zeitplan
Digitaler Infomarkt
Das Projekt in Zahlen
Schwellen
Schotter
Gleise
Stahl
Beton
Neues aus dem Projekt
Fragen & Antworten
Bei Fragen können Sie sich gerne per E-Mail an uns wenden: elbbruecken-hamburg@deutschebahn.com
Eisenbahnbrücken haben eine durchschnittliche Lebensdauer von 122 Jahren. Das Alter der Brücke sagt jedoch nichts über ihren Zustand aus. Die Bahnbrücken werden regelmäßig überprüft.
Die Brücke stammt aus dem Jahr 1978 und hat mit rund 44 Jahren unplanmäßig die Nutzungsdauer erreicht. Um die Sicherheit und Leistungsfähigkeit langfristig zu gewährleisten, ist eine Erneuerung erforderlich. Die benachbarte Brücke auf der Strecke 1255 wurde erst um 1992 gebaut und ist technisch noch in besserem Zustand. Aus bautechnischen Gründen muss sie jedoch gemeinsam mit der älteren Brücke erneuert werden. Nur so können die notwendigen Umfahrungen und Bauabläufe effizient und sicher umgesetzt werden.
Ja, die Brücke ist sicher. Das oberste Gebot der DB lautet immer, einen sicheren Bahnbetrieb zu gewährleisten. Alle Anlagen der DB werden nur betrieben, wenn diese das Gebot erfüllen. Sollten im Rahmen von laufenden Zustandsbewertungen der Bahnanlagen Mängel festgestellt werden, die die Sicherheit beeinträchtigen können, werden umgehend Sanierungs- und Stabilisierungsmaßnahmen eingeleitet.
Die Konstruktion der Brücke galt zur Zeit ihres Baus als "neuartig", wird heute jedoch als Fehlkonstruktion eingestuft. Um die Nutzung bis zur Inbetriebnahme des Ersatzneubaus aufrechtzuerhalten, wurde bereits eine Sanierung durchgeführt. Im Rahmen einer umfangreichen Bestandsaufnahme wurde außerdem geprüft, ob eine dauerhafte Sanierung möglich ist. Das Ergebnis: Aufgrund des Zustands der Brücke und der hohen Zugbelastung, die zu Schäden geführt hat, lässt sich das Bauwerk nicht dauerhaft sanieren oder erhalten.
Bestand:
- Gesamtstützweite: 344m
- Lichte Weite der Schifffahrtsöffnung: 70 m
- Lichte Höhe der Schifffahrtsöffnung: 7,80 m
- Kreuzungswinkel: ca. 90°
Neubau:
- Gesamtstützweite: ca. 380 m
- Lichte Weite der Schifffahrtsöffnung: min. 70 m
- Lichte Höhe der Schifffahrtsöffnung: min. 7,80 m
- Kreuzungswinkel: ca. 90°
Ja, während der Bauarbeiten wird es zu Baulärm kommen.
Um die Lärmbelastung zu reduzieren, werden während der Bauzeit auf Grundlage der schalltechnischen Untersuchung neue Lärmschutzwände südöstlich der S-Bahn-Strecke (Bereich Neuländer Hauptdeich) errichtet. Zudem werden an den bestehenden Lärmschutzwänden Anpassungen vorgenommen. Nach Abschluss der Bauarbeiten werden die endgültigen Lärmschutzmaßnahmen wieder vollständig hergestellt.
Es wird zu einer Änderung kommen. Um die Lärmbelastung zu reduzieren, werden während der Bauzeit auf Grundlage der schalltechnischen Untersuchung neue Lärmschutzwände südöstlich der Strecke 1271 (Bereich Neuländer Hauptdeich) errichtet. Zudem werden an den bestehenden Lärmschutzwänden Anpassungen vorgenommen. Nach Abschluss der Bauarbeiten werden die endgültigen Lärmschutzmaßnahmen wieder vollständig hergestellt.
Während der Bauzeit lässt sich eine Beeinträchtigung des Verkehrs im Bereich der Brücke nicht vermeiden. Es wurde jedoch ein umfassendes Verkehrskonzept unter Einbeziehung des Straßenverkehrs, der Schifffahrt und des ÖPNV erstellt.
Im Verlauf der Bauarbeiten kommt es zu einseitigen Straßensperrungen am König-Georg-Deich (KGD) und Neuländer Hauptdeich (NHD). Zudem sind temporäre nächtliche Vollsperrungen erforderlich.
Während dieser Vollsperrungen verkehren die Buslinien 152 und 149 nicht. Die Bushaltestelle „Neuländer Hauptdeich“ wird vorübergehend auf die Hannoversche Straße verlegt.
Ja, während der Bauarbeiten kann es zu Lärm, Staub und Erschütterungen kommen. Besonders bei Arbeiten mit schweren Geräten lässt sich dies leider nicht vollständig vermeiden. Wir informieren alle Anwohnerinnen und Anwohner rechtzeitig über den Ablauf und die Dauer der Bauarbeiten. Zudem werden Maßnahmen getroffen, um die Belastungen so gering wie möglich zu halten – insbesondere bei Lärm, etwa durch den Einsatz lärmarmer Baumaschinen und die Einhaltung von Ruhezeiten. Im Falle von erschütterungsintensiven Arbeiten werden im Vorfeld an betroffenen Gebäuden Beweissicherungen durchgeführt, um mögliche Beschädigungen während der Bauzeit zu detektieren.
Ja, es wird Einschränkungen geben, diese sind auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Es gibt eine temporäre Verlegung der Veloroute 10 am KGD über die Straße "Hauland".
Der Fußgängerverkehr wird bei Teilsperren der Unterführungen König-Georg-Deich und Neuländer Hauptdeich über einen gegenüberliegenden, im Bestand vorhandenen oder provisorisch errichteten, Gehweg geführt.
Im Vorfeld lärmintensiver Nachtarbeiten wird eine Lärmprognose erstellt, anhand derer die auftretenden Schallimmissionen in dem Zeitraum bewertet werden können. Überschreitet der prognostizierte Wert einen gewissen Schwellenwert, wird die DB InfraGO als Bauträgerin nach Abwägung des Einzelfalls die Erstattung von Kosten für Hotelübernachtungen für die betroffene Nacht/betroffenen Nächte prüfen und ggf. zusagen.
Sperrungen der Schifffahrt auf der Süderelbe sind auf ein Minimum zu beschränken und mit der HPA abzustimmen. Zeitgleiche Sperrungen mit der Norderelbe werden nicht erfolgen. Es finden entsprechende Koordinierungen statt. Während des Verschubs der Brückenüberbauten kommt es zu temporären Sperrungen.
Der östliche Arm des Diamantgrabens bleibt jedoch zugänglich und nutzbar.
Während der Bauphase wird der Bereich des Diamantgrabens unterhalb der Bahntrasse zugeschüttet. Deshalb ist die Strecke zwischen Diamantinsel und dem südlichen Festland vorübergehend nicht befahrbar.
Ja, es lässt sich nicht vermeiden, dass im Zuge der Baumaßnahme der Zugverkehr zeitweise eingeschränkt stattfindet. Damit der Zugverkehr weitestgehend aufrechterhalten werden kann, errichten wir neben den bestehenden Brücken zunächst ein Umfahrungsbauwerk in paralleler Lage, um den Zugverkehr anschließend über diesen Bypass abwickeln zu können.
Während der Bauzeit lässt sich eine Beeinträchtigung des Verkehrs im Bereich der Brücke nicht vermeiden. Es wurde jedoch ein umfassendes Verkehrskonzept unter Einbeziehung des Straßenverkehrs, der Schifffahrt und des ÖPNV erstellt.
Im Verlauf der Bauarbeiten kommt es zu einseitigen Straßensperrungen am König-Georg-Deich und Neuländer Hauptdeich. Zudem sind temporäre nächtliche Vollsperrungen erforderlich.
Während dieser Vollsperrungen verkehren die Buslinien 152 und 149 nicht. Die Bushaltestelle „Neuländer Hauptdeich“ wird vorübergehend auf die Hannoversche Straße verlegt.
Die neu entstehende Fachwerkbrücke ist in einem sanften Grauton gehalten und glänzt leicht durch einen besonderen Glimmereffekt im Material. Wenn man sich der Brücke nähert, kann man das spannende Spiel von Licht und Schatten sehen, das durch die Neigung der Flächen entsteht. Aus der Ferne wirkt die Brücke ruhig und stark und ist ein markantes Element in der Landschaft, das gut zu den umliegenden Bauwerken passt.
Was passiert mit den Strompfeilern?
Die Strompfeiler der Bestandsbrücken werden zurückgebaut. Die neuen Strompfeiler werden jeweils nördlich versetzt neu errichtet.
Laut Gesamtwertprognose befindet sich das Projekt im Milliardenbereich - Hierbei handelt es sich um Kostenberechnungen auf Basis der Entwurfsplanung, die unter Vorbehalt weiterer Entwicklungen sowie Planungserkenntnissen zu verstehen sind.
Die Finanzierung für die Leistungsphasen 3 und 4 - Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung - ist gesichert.
Da wir im Bereich der Finanzierung ebenfalls von einem Prozess sprechen, befinden wir uns insbesondere bzgl. der Weiterfinanzierung noch in Abstimmung mit dem BMV.
Hinsichtlich der möglichen Inanspruchnahme von privaten Flächen werden rechtzeitig die notwendigen Grundstücksverhandlungen aufgenommen. Jede Inanspruchnahme von Grundeigentum Dritter (vorübergehende Inanspruchnahme, Dienstbarkeit, Erwerb) begründet einen Entschädigungsanspruch. Die Höhe der Entschädigungen hängt sowohl von der mit der Inanspruchnahme verbundenen Nutzungseinschränkung als auch vom Verkehrswert des Grundstücks ab und wird von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ermittelt.
Gibt es für den Neubau der Brücke ein Lärmschutzkonzept?
Um den bestehenden Lärmschutz zu erhalten und den gesetzlichen Vorgaben nachzukommen, wurde im Vorfeld ein Lärmschutzkonzept erarbeitet. Final sind Lärmschutzwände gem. dem Lärmschutzgutachten vorgesehen, die helfen sollen, den Lärm zu verringern. Dafür ist geplant, Lärmschutzwände von 4,00 Meter bis 5,50 Meter Höhe im Bereich der Baumaßnahme entlang der Strecke zu bauen.
Ja, es wird Nachtarbeiten geben, diese werden jedoch auf ein absolutes Minimum reduziert. Die betroffenen Anwohnenden werden frühzeitig über die Baumaßnahmen informiert. Darüber hinaus findet eine gesonderte, frühzeitige Information statt, wenn Hotelübernachtungen in Anspruch genommen werden können. Dafür wird eine zuständige Ansprechstelle eingerichtet, die die Erstattung von Hotelübernachtungskosten für die Anwohnenden prüft und ggf. zusagt.
- 2200 (km 345,258) / 2 Personenzug-Gleise (Die zugelassene Geschwindigkeit ist auf 60 km/h beschränkt)
- 1280 (km 31,353) / 2 Güterzug-Gleise
- 1271 (km 10,171) / 2 S-Bahn-Gleise
- 1255 (km 6,797) / 2 Güterzug-Gleise
Nordufer: Die Baustellenfläche auf der Nordseite ist über zwei Zufahrten von der Straße König-Georg-Deich aus erreichbar. Beide führen unter der Brücke der B75 hindurch.
Südufer: Die Baustellenfläche auf der Südseite wird über zwei Zufahrten von der Straße Neuländer Hauptdeich aus angefahren. Zusätzlich wird für den Abriss der alten Brücke und den Bau der neuen Brücke eine weitere Zufahrt über eine provisorische Anbindung an die B75 bei der Anschlussstelle HH-Neuland eingerichtet.
Die Baustelleneinrichtungsflächen werden unmittelbar an der Baustelle eingerichtet. Zusätzliche Flächen befinden sich in Wilhelmsburg (bahneigen) und im nordwestlichen und nordöstlichen Quadranten des direkten Baustellenumfeldes. (LSBG)
Während der temporär erforderlichen Einschränkungen des motorisierten Individualverkehrs (MIV) im Bereich der Unterführungen König-Georg-Deich und Neuländer-Hauptdeich werden entsprechende Umleitungen eingerichtet. Die Detailplanung hierfür erfolgt in der Ausführungsplanung.
Eine Inanspruchnahme nicht bahneigener Flächen ist für den Ersatzneubau unumgänglich. Die explizit zu beanspruchenden Flächen wurden im Rahmen der Entwurfsplanung konkretisiert. Die Abstimmungsprozesse mit allen betroffenen Anrainern erfolgen bereits.
Während der Bauzeit müssen die direkt betroffenen Vereine an einen neuen Standort umziehen. Dort bleiben sie auch nach Abschluss der Bauarbeiten.
Ja, es werden Bäume und Sträucher für die Baumaßnahme gerodet werden müssen. Der Umfang wurde im Rahmen der landschaftspflegerischen Begleitplanung ermittelt. Wesentlicher Bestandteil der Planungen war der sogenannte Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP). In diesem Papier werden notwendige Eingriffe in die Natur und Umwelt dokumentiert und bewertet sowie Schutzmaßnahmen festgelegt. Sind Eingriffe in den Naturhaushalt nicht zu vermeiden, ist die DB dazu verpflichtet, für einen entsprechenden Ausgleich zu sorgen, um zum Beispiel seltenen Tier- oder Pflanzenarten weiterhin Lebensräume zu sichern. Bauzeitlich genutzte Flächen versetzt die Bahn wieder in ihren Ursprungszustand.
Der Aspekt der Tiere wurde insbesondere noch einmal im Artenschutzfachbeitrag (AFB) untersucht. Bei streng geschützten Tierarten, wie beispielsweise bestimmten Muschelarten, werden bereits vor Baubeginn Ersatzhabitate geschaffen und die Tiere im Baugebiet entsprechend frühzeitig vom Fachpersonal umgesiedelt.
Auf Basis des LBP, AFB und weiterer Umweltfachgutachten wird projektspezifisch über die sogenannte Umweltverträglichkeitsprüfung bewertet, welche Auswirkungen das Bauvorhaben trotz geplanter Schutzmaßnahmen auf Menschen, Tiere, Umwelt und Natur haben wird. Die Ergebnisse und insbesondere die Schutzmaßnahmen werden mit der zuständigen Naturschutzbehörde auf Landesebene abgestimmt.
Der Diamantgraben wird bauzeitlich durch Bahndämme geschlossen. Über die Bahndämme werden die Umfahrungsgleise geführt.
Für die Herstellung der bauzeitlichen Umfahrung der S-Bahn lässt es sich nicht vermeiden, den äußersten Bereich des Landschaftsschutzgebietes auf 40 m Breite in Anspruch zu nehmen. An Ende der Baumaßnahme wird die bauzeitliche Umfahrung wieder zurückgebaut und der Bereich wird in seinen aktuellen Zustand zurückversetzt.
Neben dem Landschaftsschutzgebiet sind im weiter entfernten Wirkbereich des Vorhabens zwei europarechtlich geschützte FFH-Gebiete (Fauna-Flora-Habitat-Gebiete) vorhanden. Mögliche Auswirkungen sowie erforderliche Schutzmaßnahmen werden derzeit anhand sogenannter FFH-Verträglichkeitsprüfungen pro Gebiet erarbeitet.
Die neuen Überbauten werden im Norden, innerhalb der Baustellenflächen vorgefertigt, d.h. im unmittelbaren Umfeld der Süderelbbrücken.
Wir rechnen mit dem Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses voraussichtlich Ende 2027. Der Baubeginn wird gem. aktueller Planung für Mitte 2028 und die Inbetriebnahme (IBN) der neuen Brücken für 2038 avisiert.
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