Unsere Verantwortung
Das Team der Deutschen Bahn hat den Umweltschutz bei den Bauprojekten auf der Elbinsel jederzeit im Blick. Es ist von Anfang bis Ende in jeder Planungsphase dabei, ökologische, wirtschaftliche und soziale Belange bestmöglich zu vereinen. Die zentrale Fragestellung lautet: Wie wirken sich die Vorhaben auf die Umwelt aus? Wenn das klar ist, können Flora, Fauna und die Menschen gezielt geschützt werden.
Umweltschutz bei der Bahn
Die Schiene ist der umweltfreundlichste Verkehrsträger. Mit jeder reisenden Person, die mit der Bahn fährt und dafür aufs Auto verzichtet, werden klimaschädliche Kohlendioxid-Emissionen eingespart. Mit „Das ist grün.“ bündelt die DB darüber hinaus seit Oktober 2017 sämtliche Umweltschutz-Projekte unter einem Dach. Ob Flüsterbremsen für einen leiseren Güterverkehr, Recycling von Betonschwellen oder Bienen auf DB-Flächen: Umwelt-, Klima- und Naturschutz ist für die DB eine 360-Grad-Aufgabe, um zukünftigen Generationen einen lebenswerten Planeten zu hinterlassen.
Alle spannenden Projekte, ambitionierten Ziele und weitere interessante Infos zum Thema Nachhaltigkeit, Klima- und Umweltschutz bei der Deutschen Bahn gibt’s auf der Themenseite der Deutschen Bahn.
Lärm- und Erschütterungsschutz
Sowohl für die Bauphase als auch für den späteren Bahnbetrieb ist der Schall- und Erschütterungsschutz ein wichtiger Teil der Projektplanung und fester Bestandteil der Planfeststellungsverfahren. Die Rahmenbedingungen hierfür schafft das Bundesimmissionsschutzgesetz.
Mittels aktiver und passiver Schallschutzmaßnahmen schützt die Bahn die Anwohner:innen vor dem Schienenverkehrslärm. Aktive Maßnahmen bekämpfen den Lärm direkt dort, wo er entsteht: an der Strecke, beispielsweise in Form von Schallschutzwänden. Zu passiven Schutzvorkehrungen zählen Maßnahmen, die am Gebäude umgesetzt werden, wie Schallschutzfenster und schalldämmende Lüfter. Unsere Schallschutzexpert:innen entwickeln auf der Basis vorgegebener Gesetze und Richtlinien ein jeweils passendes Konzept und stimmen dies mit den zuständigen Behörden und den betroffenen Anwohnern ab.
Natur- und Artenschutz
Der Schutz von Umwelt und Natur spielt bei der Deutschen Bahn eine bedeutende Rolle und Nachhaltigkeit soll sich nicht nur im Kontext des Bahnbetriebs wiederspiegeln. Beim Bau von Infrastrukturprojekten achtet die DB darauf, die Eingriffe in die Natur so gering wie möglich zu halten, und erarbeitet gezielte Maßnahmen zum Schutz von Flora und Fauna.
Im Ballungsraum Hamburg stellt die Flächenknappheit in flächenumkämpfter Hafennähe den Naturschutz vor große Herausforderungen. In den auf den ersten Blick größtenteils industriell geprägten Projektgebieten gibt es dennoch einige Rückzugsorte, die einen Lebensraum für Tiere und Pflanzen darstellen. Diese zu schützen und bei unvermeidbaren Eingriffen auszugleichen macht sich das Projektteam zur wichtigen Aufgabe. Das Bundesnaturschutzgesetz ist hierfür die rechtliche Grundlage. Zudem gibt es zahlreiche weitere Vorgaben und Gesetze auf EU-, Bundes- und Landesebene, die beachtet werden müssen, wie das Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung oder der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie.
Flächenmanagement
Die Erneuerung der Bauwerke auf der Elbinsel bedeutet mehr als nur den Einschub neuer Brücken. Zum Projekt gehören unter anderem auch die Einrichtung von Rettungswegen, Baustelleneinrichtungsflächen, Baustraßen und vieles mehr. Alle diese Maßnahmen brauchen Platz. Unser Grundsatz lautet, die Eingriffe so gering wie möglich zu halten und frühzeitig das direkte Gespräch mit den Eigentümer:innen der Flächen zu suchen. Das Ziel der Deutschen Bahn ist es, die betroffenen Eigentümer:innen auf dem Weg durch das Projekt zu begleiten und möglichst früh über die verschiedenen Abläufe zu informieren.
Grundsatz: Je weniger, desto besser
Es gibt gesetzliche Regeln, die vorschreiben, dass die Inanspruchnahme von Eigentum Dritter auf das absolut notwendige Maß beschränkt bleiben muss. Daher lautet der Grundsatz bei unseren Planungen stets: Je weniger, desto besser.
Wasser: Schutz der Elbe und anderer Gewässer
Gewässer sind ein wesentlicher Bestandteil des Naturhaushalts. Sie dienen als Lebensgrundlage für den Menschen sowie als Lebensraum für Tiere und Pflanzen und gelten daher als besonders schützenswert. Unsere Infrastrukturvorhaben sind nur genehmigungsfähig, wenn sie im Einklang mit den Bewirtschaftungszielen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) stehen. Um Auswirkungen der Vorhaben bewerten zu können, gibt es entsprechende gutachterliche Darlegungen in unseren Antragsunterlagen (z. B. im wasserrechtlichen Fachbeitrag).
Für Hamburg ist die Elbe sowohl aus wirtschaftlicher, ökologischer als auch sozialer Sicht von sehr hoher Bedeutung. Entsprechend bekommt die Bewertung der Vorhabenwirkungen auf dieses Gewässer bei den beiden Projekten Erneuerung der Eisenbahnüberführungen Norderelbe und Süderelbe einen besonderen Schwerpunkt. Es werden dabei in allen Planungsphasen viele Expert:innen herangezogen, die sich mit dem Thema „Wasser“ auseinandersetzen, z. B.:
- Gewässerökolog:innen und Strömungsgutacher:innen, die Prognosen zu Vorhabenwirkungen erstellen und Schutzmaßnahmen erarbeiten,
- technische Planer:innen, die sich mit dem Hochwasserschutz befassen und die Bauwerksplanung entsprechend anpassen,
- die umweltfachliche Bauübewachung Gewässerschutz, die in der Bauphase dafür verantwortlich ist sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und die Schutzmaßnahmen umgesetzt werden.
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